Leistungen

 

Labor

  • Blutabnahmen jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag ab 8 bis spätestens 10 Uhr.
  • keine gesonderte Anmeldung notwendig!
 

EKG

  • bei Stenocardien oder Rhytmusstörungen (Notfalls-Elektrokardiogramme) werden die Kosten von den Krankenkassen bezahlt.
  • EKG auf Wunsch des Patienten ist möglich und wird dann dem Patienten als Privatleistung verrechnet.
 

Lungenfunktion (klein)

  • erforderlich bei Patienten mit Asthma bronchiale und COPD bzw. Rauchern in regelmäßigen Abständen.
 

Schmerztherapie

  • nach dem WHO Stufenschema situationsabhängig angepasst.
 

Vorsorgeuntersuchungen

  • Werden wie von den Krankenkassen empfohlen durchgeführt.
  • Werden vom Patienten mehr Untersuchungen gewünscht, so müssen die Kosten vom Patienten privat getragen werden.
 

Führerschein

Mitzubringen sind:

  • gültiger Lichtbildausweis (z.B.Reisepass, Personalausweis)
  • Bei Brillenträgern Brillenpass bzw. bei Linsenträgern Linsenpass, woraus die Dioptrienzahl hervorgeht.


Kosten

Derzeit sind folgende Tarife direkt vom zu Untersuchenden an den Arzt zu bezahlen:

  • Vom Bewerber der Gruppe 1: 35.00 Euro
  • Vom Bewerber der Gruppe 2: 50.00 Euro
  • Für Wiederholungsuntersuchungen für befristete Lenkberechtigungen der Klassen C und D: 30.00 Euro.
Untersuchungen sind prinzipiell jeden Tag möglich, die Behandlung Kranker geht natürlich vor und deswegen bitten wir um kurzfristige telefonische Terminvereinbarung um die Führerscheinuntersuchung in den Ordinationseinlauf einzugliedern bzw. die Wartezeiten kurz zu halten!

 

Impfen bzw. Impfberatung

  • nicht auf Krankenkassenleistung möglich
  • Privatleistung, wobei das Impfhonorar von der Ärztekammer vorgegeben wird.
 

Hausbesuche

  • Anmeldung zwecks Terminplanung unter Tel. 03462/39900 während der Ordinationszeiten möglichst frühzeitig nötig.
 

Mutter-Kindpass Untersuchung der Schwangeren

  • interne Untersuchung bzw. Laborkontrollen
 

Gemeindearzt

Gemeindearzt der Gemeinde Frauental a.d.Laßnitz - Sanitätsdistrikt Nord.

Leistungen

  • Totenbeschau
  • §8 UBG Untersuchungen
  • Gutachten bzw. beratenden Tätigkeit der Gemeinde in sanitätspolizeilichen Angelegenheiten.

Erreichbarkeit / Anforderung

während der Ordinationszeiten unter der Ordinationsnummer 03462/39900, danach kann der zuständige GA/DA Bereitschaftsdienst über die lokalen Bestattungen oder die Polizei kontaktiert werden!

 

Notarzt

  • aktuell gültiges Notarztdiplom der österreichischen Ärztekammer mit Versorgung von akuten Notfällen